aus einer E-Mail Konversatuon für euch herausgefiltert, als es um die KSK Beiträge bei Werbung ging
”**In diesem Fall musst du am Ende des Jahres selbst mit der Krankenkasse/KSK in Kontakt treten und eventuelle Differenzbeträge ausgleichen lassen, da wir dich über Lohn inkl. Sozialversicherung abrechnen müssen.**
**Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind Darsteller beim Werbefilm abhängig Beschäftigte.** Abhängig Beschäftigte werden über Lohn abgerechnet und dabei Sozialleistungen – zum Einen – bei den Beschäftigten abgezogen, aber auch nochmal in gleicher Höhe vom Arbeitgeber (uns) in die Sozialkassen eingezahlt (in die Krankenkassen, Rentenkassen etc, damit sind abhängig Beschäftigte aber auch abgesichert.)
Schauspieler verfügen oft über Nachweise, dass sie Rechnungen stellen können. **Sie arbeiten jedoch bei Werbefilmproduktionen nicht als Schauspieler, sondern als Darsteller beim Werbefilm und gelten damit dennoch als abhängig Beschäftigte.”**